Allgemeine Geschäftsbedingungen My Abo Scooter unter my-egret.com


§ 1 Gegenstand

1.1 Auf Grundlage dieser My Abo Scooter Mietbedingungen schließt die Walberg Urban Electrics GmbH Alter Wandrahm 6, 20457 Hamburg (nachfolgend „Walberg“ genannt) Mietverträge über die längerfristige Überlassung von Kleinstfahrzeugen (nachfolgend „Mietvertrag“), insbesondere von Tretrollern mit einem Elektroantrieb unter der Marke „Egret“ (nachfolgend gemeinsam mit allem mit dem Fahrzeug gemeinsam überlassenen Zubehör, z.B. Schlösser, Schlüssel, Batterien oder Ladegräte, das „Egret Fahrzeug“) gegen Entgelt zur Nutzung durch Kund:innen. Die Egret Fahrzeuge sind keine Neufahrzeuge und können von vorangehenden Vermietungen normale Gebrauchsspuren aufweisen. 

Die Nutzung der Egret Fahrzeuge ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend „Mietgebiet“ genannt) möglich.

1.2 Diese allgemeinen Egret Mietbedingungen (nachfolgend „AMB“ genannt) sind Bestandteil des Mietvertrags und gelten für die Nutzung der gemieteten Egret Fahrzeuge durch Kund:innen. Eigene AGB der Kund:innen oder sonstige Bestimmungen der Kund:innen gelten nicht, es sei denn, Walberg hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Vertragspartner der Kund:innen ist: 

Walberg Urban Electrics GmbH 

Alter Wandrahm 6, 20457 Hamburg 

Telefon: +49 (0)40 320 27 08 – 0 

E-Mail: info@my-egret.com 

https://my-egret.com 

vertreten durch ihren Geschäftsführer Florian Walberg

eingetragen im Handelsregister Amtsgericht Hamburg, Registernummer HRB 51557 

Umsatzsteuer-ID: DE 154 162 969

1.4 Walberg kann diese AMB von Zeit zu Zeit mit Wirkung für die Zukunft ändern oder ergänzen, um sie den Änderungen rechtlicher oder technischer Bedingungen und/oder Voraussetzungen nach billigem Ermessen anzupassen. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden den Kund:innen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten durch Benachrichtigung per E-Mail an die bei Vertragsschluss hinterlegte oder später mitgeteilte E-Mail-Adresse mitgeteilt. Änderungen und Ergänzungen gelten als genehmigt, wenn ihnen nicht in Text- oder Schriftform binnen vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprochen wird. Im Falle des Widerspruchs gegen die Änderung oder Ergänzung der AMB ist Walberg berechtigt, den Mietvertrag auf Grundlage dieser AMB gegenüber den Kund:innen mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Auf das Widerspruchsrecht, die Rechtsfolgen des Unterbleibens eines Widerspruchs und das Kündigungsrecht bei Widerspruch wird Walberg die Kund:innen zusammen mit der Mitteilung über die Änderung bzw. Anpassung hinweisen.

1.5 Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen in andere Sprachen hat die deutsche Fassung Vorrang.


§ 2 Abschluss von Mietverträgen

2.1 Kund:innen können im Egret Webshop den Abschluss von Mietverträgen über Egret Fahrzeuge anbieten. Die im Egret Webshop auswählbaren Optionen stellen kein verbindliches Angebot von Walberg an Kund:innen dar.

2.2 Kund:innen werden vor Abgabe ihres Angebots sämtliche eingegebenen Informationen und sonstige relevante Informationen in einer Übersicht zur Kontrolle angezeigt.

2.3 Durch Klicken auf den Button „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ im Egret Webshop geben Kund:innen ein verbindliches Angebot zum Abschluss des entsprechenden Mietvertrages ab. Durch Annahme dieses Angebots durch Walberg kommt ein verbindlicher Mietvertrag zustande. Diese Annahme erklärt Walberg durch die Bestätigung des Mietvertrags an die den Kund:innen angegebene E-Mail-Adresse. Walberg ist nicht verpflichtet, Angebote von Kund:innen anzunehmen.

2.4 Kund:innen müssen gegebenenfalls zur Validierung ihrer Identität und Meldeadresse geeignete Dokumente durch Hochladen im Egret Webshop und/oder durch Vorlage von Originalen überprüfen lassen. Zum Abschluss eines Mietvertrages und zur Nutzung von Egret Fahrzeugen sind ausschließlich Personen berechtigt, die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2.5 Walberg ist berechtigt, die Nutzungsentgelte für die Zeit nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nach billigem Ermessen zu ändern, wenn sich die mit der Erfüllung des Vertrages für uns verbundenen Gesamtkosten nach Vertragsabschluss erhöhen. Dabei ist eine Preiserhöhung ausgeschlossen, wenn bzw. soweit der Anstieg eines Kostenfaktors oder mehrerer Kostenfaktoren durch die Senkung eines oder mehrerer anderer Kostenfaktoren ausgeglichen wird.

Beispiele für Kostenfaktoren mit möglichem Einfluss auf die Gesamtkosten sind Produktions- und Materialkosten, Transportkosten, Portokosten, Mietkosten, Zinsen und andere Finanzierungskosten, Kosten für Personal, Dienstleister:innen und Dienstleistungen, IT-Systeme, Energie sowie die Erhöhung oder Neueinführung staatlich auferlegter Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben. Solche Preiserhöhungen werden den Kund:innen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten durch Benachrichtigung per E-Mail an die bei Vertragsschluss hinterlegte oder später mitgeteilte E-Mail-Adresse mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn ihnen nicht in Text- oder Schriftform binnen vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprochen wird.

Im Falle des Widerspruchs ist Walberg berechtigt, den Mietvertrag auf Grundlage dieser AMB gegenüber den Kund:innen mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Auf das Widerspruchsrecht, die Rechtsfolgen des Unterbleibens eines Widerspruchs und das Kündigungsrecht bei Widerspruch wird Walberg die Kund:innen zusammen mit der Mitteilung über die Preiserhöhung hinweisen.


§ 3 Eigentum, Lieferung, Nutzung der Egret Fahrzeuge

3.1 Das Egret Fahrzeug bleibt im Eigentum von Walberg.

3.2 Bei Vertragsbeendigung oder auf Aufforderung sind Kund:innen verpflichtet, das Egret Fahrzeug an Walberg zurückzusenden. Sollten sie dies nicht innerhalb der vorgegebenen Frist tun, behält Walberg sich rechtliche Schritte vor, bis hin zur Anzeige wegen Unterschlagung.

3.3 Egret Fahrzeuge werden den Kund:innen mit einem Versanddienstleister an ihre angegebene Versandadresse innerhalb Deutschlands gesendet. Kund:innen sind verpflichtet, die Originalverpackung des Egret Fahrzeugs für den Rückversand aufzubewahren. Tun sie dies nicht, so sind sie bei Rückversand für die Beschaffung einer sachgemäßen Ersatzverpackung sowie zur Übernahme aller eventuell sonst daraus entstehenden Kosten verantwortlich. Transportschäden, die aufgrund einer nicht angemessenen Verpackung entstehen, werden den Kund:innen berechnet.

3.4 Zur Nutzung von Egret Fahrzeugen sind ausschließlich diejenigen Kund:innen berechtigt, die einen diesbezüglichen Mietvertrag abgeschlossen haben.

3.5 Die Kund:innen müssen in der Lage sein, ein Egret Fahrzeug verkehrssicher nach den jeweils geltenden verkehrs- und ordnungsrechtlichen Regelungen zu führen. Sie müssen Erfahrung oder Mindestkenntnisse im Fahren von Kraftfahrzeugen haben, sowie mit der Bedienung und der sicheren Anwendung von Kraftfahrzeugen vertraut sein.

3.6 Alle bei der Nutzung des Egret Fahrzeugs anfallenden Kosten, insbesondere der Kosten zur Aufladung der Batterien des Egret Fahrzeugs benötigten elektrischen Energie, sind von den Kund:innen zu tragen.


§ 4 Allgemeine Pflichten der Kund:innen, Verbote für Egret Fahrzeuge

4.1 Kund:innen sind verpflichtet, das Egret Fahrzeug pfleglich und schonend zu behandeln, sich an die geltenden Verkehrsvorschriften zu halten und durch die Nutzung und das Parken des Egret Fahrzeugs nicht die Verkehrssicherheit oder Rechte und Rechtsgüter Dritter zu gefährden oder zu beeinträchtigen.

4.2 Kund:innen sind insbesondere verpflichtet,

4.2.1. das Egret Fahrzeug vor jedem Fahrtantritt mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auf die Verkehrssicherheit oder die allgemeinen Funktionen beeinträchtigende Mängel und Schäden zu untersuchen und die bei einer solchen Untersuchung erkennbaren Mängel und Schäden unverzüglich dem Egret Kundendienst zu melden.

4.2.2 bei Vorhandensein solcher Mängel oder Schäden, die bei vernünftiger Erwägung Zweifel an der Funktionsfähigkeit oder Verkehrssicherheit des Egret Fahrzeugs hervorrufen, die Nutzung zu unterlassen.

4.2.3 Mängel und Schäden am Egret Fahrzeug, insbesondere Gewalt- und Unfallschäden, unverzüglich nach Feststellung dem Egret Kundenservice mitzuteilen.

4.2.4 sicherzustellen, dass das Egret Fahrzeug nur in verkehrs- und betriebssicherem Zustand genutzt wird, soweit dies den Kund:innen möglich und zumutbar ist.

4.2.5 beim Führen des Egret Fahrzeugs im Straßenverkehr die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nach Maßgabe der §§ 10 bis 13 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung einzuhalten.

4.2.6 das Egret Fahrzeug nur im Mietgebiet zu nutzen.

4.2.7 im Falle des Aufleuchtens einer Fehleranzeige in der Anzeige im Lenkerbereich des Egret Fahrzeugs unverzüglich anzuhalten und den Egret Kundenservice zu kontaktieren, um abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann.

4.2.8 das Egret Fahrzeug ordnungsgemäß zu parken und dabei stets ausreichend gegen Wegnahme zu sichern, insbesondere mittels des von Egret bereitgestellten Schlosses.

4.2.9 das Egret Fahrzeug nur im Einklang mit der sorgfältig zu lesenden Bedienungsanleitung zu nutzen.

4.2.10 zu beachten, dass das Egret Fahrzeug aufgrund des elektrischen Antriebes keine Antriebs- und Betriebsgeräusche emittiert, daher für Fußgänger:innen und Fahrradfahrer:innen schwierig wahrnehmbar ist, was eine erhöhte Aufmerksamkeit der Fahrer:innen erfordert, und

4.2.11 die maximale Belastungsgrenze (siehe Bedienungsanleitung des jeweiligen Modells) einzuhalten.

4.3 Kund:innen ist es insbesondere untersagt,

4.3.1 das Egret Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0 ‰.

4.3.2 das Egret Fahrzeug an einem Ort zu parken, an welchem das Parken durch die jeweiligen lokalen Vorschriften verboten ist.

4.3.3 das Egret Fahrzeug für Geländefahrten, Motorsportveranstaltungen oder Rennen jeder Art zu verwenden.

4.3.4. das Egret Fahrzeug für Fahrzeugtests, Fahrschulungen, für gewerbliche Transporte (z. B. Kurierfahrten, Pizzalieferung) oder sonstige nicht private Zwecke zu verwenden.

4.3.5 das Egret Fahrzeug bei Wetterbedingungen zu verwenden, für die das Egret Fahrzeug aufgrund seiner Eigenschaften nicht geeignet sind (z. B. Schnee und Eis).

4.3.6. das Egret Fahrzeug für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen übersteigen, zu verwenden.

4.3.7. mit dem Egret Fahrzeug Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder das Egret Fahrzeug oder andere Sachen beschädigen oder dessen Fahrer:in oder Dritte verletzen könnten.

4.3.8 das Egret Fahrzeug mit einer oder mehreren weiteren Person(en) zu verwenden.

4.3.9 das Egret Fahrzeug Dritten zu überlassen.

4.3.10 das Egret Fahrzeug zu verkaufen, zu verleihen, unterzuvermieten, zu verpfänden oder in sonstiger Form mit Sicherheiten oder Rechten Dritter zu belasten.

4.3.11 das Egret Fahrzeug für die Begehung von Straftaten zu verwenden.

4.3.12 eigenmächtig Reparaturen oder Umbauten jeglicher Art am Egret Fahrzeug auszuführen oder von Dritten ausführen zu lassen.

4.3.13 das Egret Fahrzeug grob zu verschmutzen, zu bemalen, Sticker oder Kleber anzubringen oder zu entfernen, angebrachte Logos, Eigentumskennungen oder Warnhinweise zu überdecken oder das Egret Fahrzeug sonst optisch zu verändern.

4.4 Kund:innen sind verpflichtet, im Falle einer begründeten Anfrage von Walberg Angaben zum Belegenheitsort des Egret Fahrzeugs zu machen.


§ 5 Wartung und Reparaturen

5.1 Werden Reparaturen am Egret Fahrzeug notwendig, so ist dieses für Reparatur oder Austausch an Walberg zurückzusenden. Walberg übernimmt die Kosten von Reparaturen, die durch bei Gefahrübergang vorhandene Mängel oder normale Abnutzung notwendig werden; die Kosten für durch Fehlverhalten der Kund:innen verursachte Reparaturen werden diesen in Rechnung gestellt.

5.2 Kund:innen sind verpflichtet, Walberg das Egret Fahrzeug zum Zweck der Inspektion und Wartung zu Sicherheitszwecken zu überlassen, wenn diese mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen angekündigt wurde. Als Ausgleich für Zeiträume, in dem das Egret Fahrzeug durch die Inspektion oder Wartung nicht vertragsgemäß einsetzbar ist, wird Walberg Kund:innen die entsprechende Wartungszeit im 7-Tage-Turnus als zusätzliche Tage zum Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Vertragslaufzeit gutschreiben, es sei denn, dass Kund:innen die fehlende Einsetzbarkeit zu vertreten haben (z. B. bei durch Fehlverhalten durch von Kund:innen verursachten Reparaturen).

5.3 Walberg ist berechtigt, das Egret Fahrzeug statt einer Reparatur und ansonsten von Zeit zu Zeit proaktiv zu Sicherheitszwecken auszutauschen, indem es das den Kund:innen überlassene Egret Fahrzeug gegen ein mindestens gleichwertiges Egret Fahrzeug gleicher Art auswechselt.

5.4 Die Überlassung bzw. Rückgabe des Egret Fahrzeugs richtet sich jeweils nach § 3 Absatz 3.2 bzw. § 8 Absatz 8.2 dieser AMB und hat binnen der von Walberg im Einzelfall gesetzten angemessenen Frist zu erfolgen.

5.5 Wenn ein Mangel durch das Wartungsprocedere nach diesem § 5 (einschließlich der Stellung eines Ersatzfahrzeugs) behoben werden kann, sind die etwaige Gewährleistungsansprüche der Kund:innen insoweit damit und durch den verlängerten Gebrauch der Mietsache gemäß § 5 Absatz 5.2 erfüllt.


§ 6 Mietzahlung

6.1 Kund:innen verpflichten sich im Rahmen der Mietverträge zur Zahlung der jeweiligen Miete. Kund:innen wird vor Abschluss des Mietvertrages die monatliche Miete für das Egret Fahrzeug angezeigt. Dabei handelt es sich um den Gesamtpreis, welcher die jeweilig gesetzlich geltende Umsatzsteuer beinhaltet. Die Miete ist monatlich fällig. Kund:innen erhalten monatlich eine Rechnung an die im Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse.

6.2 Walberg arbeitet mit verschiedenen Zahlungsdienstleistern zusammen. Zahlungen erfolgen nach der bei Angebot des Mietvertrages gewählten oder später mitgeteilten Zahlungsmethode. Mit ihrer Angabe bestätigen Kund:innen, dass sie berechtigt sind, über die angegebene Zahlungsmethode zu verfügen. Kund:innen haben für ausreichende Deckung ihres Zahlungsmittels zu sorgen.

Sofern eine Zahlung mangels Deckung oder aus anderen von den Kund:innen zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden kann, kann Walberg den Kund:innen die hierfür bei Walberg entstandenen Kosten in Höhe des tatsächlich entstandenen Aufwandes zusätzlich zu den angefallenen Mietgebühren in Rechnung stellen. Das Recht von Walberg, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen bleibt unberührt.


§ 7 Mietdauer, Kündigung des Mietvertrags

7.1 Die Verpflichtung zur Mietzinszahlung beginnt mit Zurverfügungstellung der Mietsache. Insoweit gehen wir – wenn wir keine gegenläufige Meldung vom Versanddienstleister erhalten – davon aus, dass das Fahrzeug vier Tage nach Versand zur Verfügung steht. Dabei steht das Fahrzeug Kund:innen zur Verfügung, wenn es ihnen übergeben wurde oder wenn sie die Möglichkeit haben, es bei einer Versandstation abzuholen. Kund:innen steht der Nachweis offen, dass ihnen das Fahrzeug erst später zur Verfügung gestellt worden ist.

7.2 Der Mietvertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von 28 Tagen zum Ende eines Vertragsmonats, nicht jedoch vor Ende einer gegebenenfalls vereinbarten Mindestmietdauer, ordentlich gekündigt werden.

7.3 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Ein Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung liegt für Walberg insbesondere vor, wenn Kund:innen:

7.3.1 für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug sind;

7.3.2. in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug sind, der die Miete für zwei Monate erreicht;

7.3.3 trotz Abmahnung wesentliche Vertragsverletzungen nicht unterlassen oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht innerhalb der von Walberg gesetzten, angemessenen Frist beseitigen;

7.3.4 das Egret Fahrzeug unter Alkohol- oder Drogeneinfluss genutzt haben;

7.4 Wird der Vertrag nicht rechtzeitig vor Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, so verlängert sich das Mietverhältnis automatisch jeweils um einen Monat. In diesem Fall können Kund:innen den Vertrag mit einer Frist von 28 Tagen zum Monatsende kündigen.


§ 8 Rückgabe

8.1 Mit Beendigung des Mietvertrags, gleich aus welchem Grund, sind Kund:innen verpflichtet, das Egret Fahrzeug rechtzeitig (siehe unten Punkt (5) an Walberg zurückzusenden. Walberg erinnert Kund:innen 14 Tage vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit mittels der angegebenen E-Mailadresse hieran.

8.2 Zur Rücksendung des Egret Fahrzeugs übermittelt Walberg Kund:innen ein vorfrankiertes Sendungsetikett. Kund:innen haben das Egret Fahrzeug ordnungsgemäß in der Originalverpackung zu verpacken und das mit dem Sendungsetikett versehene Paket an einer geeigneten Sendungsannahmestelle abzugeben.

8.3 Kund:innen haben das Egret Fahrzeug in gleichem Zustand zurückzugeben, wie dieses bzgl. optischer und technischer Beschaffenheit zur Verfügung gestellt wurde. Gebrauchsspuren und Abnutzungserscheinungen durch sach- und vertragsgemäßen Gebrauch führen nicht zu einer Abweichung vom gleichen Zustand im Sinne dieser Bestimmung.

8.4 Die Rückgabe wird den Kund:innen bestätigt. Die Bestätigung, dass das Egret Fahrzeug zurückgegeben wurde, bestätigt nicht, dass sich das Egret Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand befindet oder dass alle Zubehörteile mitgeliefert wurden. Befindet es sich nicht in einem vertragsgemäßen Zustand oder fehlen Zubehörteile, so wird Walberg den Kund:innen angemessene, tatsächlich anfallende Reparatur- oder Ersatzkosten in Rechnung stellen. Kann das Fahrzeug nicht wieder in Verkehr gebracht werden, erhebt Walberg die folgende pauschale Entschädigungsgebühr abzüglich der bereits durch den bzw. die Kund:in gezahlten monatlichen Mietzahlungen.



Egret Modell Entschädigungspauschale
Egret Pro EUR 1.300,00
Egret X+ EUR 1.400,00
Egret Ey! 1 EUR 1.400,00
Egret Ey! 2 EUR 1.000,00
Egret Ey! 3 EUR 800,00
Egret Ey! 6 EUR 900,00


Fehlende Zubehörteile werden ebenfalls in Rechnung gestellt. Sofern Kund:innen fehlende Zubehörteile zu einem späteren Zeitpunkt zurücksenden, entsteht für sie kein Rückforderungsanspruch der nach Punkt 4 zu leistenden Entschädigungsgebühr, da es Walberg nicht möglich ist, eine verspätete Rücksendung, ohne das Egret Fahrzeug den jeweiligen Kund:innen zuzuordnen. Die damit verbundenen Kosten sind mit der Entschädigungsgebühr abgegolten.

8.5 Die Rückgabe ist rechtzeitig, wenn die Abgabe des ordnungsgemäß verpackten, ausreichend frankierten Egret Fahrzeugs spätestens am ersten Werktag nach Beendigung des Mietvertrags in einer geeigneten Sendungsannahmestelle innerhalb Deutschlands erfolgt und Walberg eine Benachrichtigung hierüber in Form der Sendungsverfolgungsnummer erhalten hat. Entscheiden sich Kund:innen für die Rückgabe für einen anderen Versanddienstleister als den von Walberg vorgegebenen oder verwenden sie statt des von Walberg zur Verfügung gestellten Versandlabels ein selbst erworbenes, haben sie die Kosten für versicherten Versand selbst zu tragen und Walberg die Sendungsverfolgungsnummer unverzüglich über info@my-egret.com bekannt zu geben. Bei verspäteter Rückgabe wird Walberg die Kund:innen zur Klärung des weiteren Vorgehens kontaktieren. Unabhängig davon ist Walberg berechtigt, beginnend am achten Tag nach dem Tag, an dem das Egret Fahrzeug spätestens hätte zurückgesandt werden müssen und bis zu dem Tag, an dem das Egret Fahrzeug bei Walberg eingeht, eine Verspätungsgebühr in Höhe von EUR 20,00 pro Tag in Rechnung zu stellen, wobei die Gesamthöhe der so anfallenden Verspätungsgebühren begrenzt ist auf 50 % des Neupreises des Fahrzeugs bei einem Erwerb im Onlineshop unter my-egret.com zu dem Zeitpunkt, an dem das Egret Fahrzeug spätestens hätte zurückgesandt werden müssen. Kund:innen steht es frei nachzuweisen, dass Walberg nur ein geringerer oder kein Schaden durch die verspätete Rückgabe entstanden ist. Walberg behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche, wie beispielsweise Herausgabe- und Schadenersatzansprüche sowie rechtliche Schritte, vor.


§ 9 Daten von Kund:innen

9.1 Kund:innen haben Walberg bei Änderungen ihrer bei der Bestellung angegebenen persönlichen Daten auf aktuellem Stand zu halten und Änderungen dieser über info@my-egret.com oder, soweit Walberg solche bereitstellt, alternative Kontaktwege (z. B. ein persönliches Profil) bekannt zu geben. Dies gilt insbesondere für die Anschrift, E-Mail-Adresse und persönliche Mobilfunknummer.

9.2 Walberg ist berechtigt, Kund:innen bei wesentlichen Störungen des Nutzungsablaufes über die in den persönlichen Daten hinterlegten Kontaktdaten (einschließlich Mobilfunknummer) zu kontaktieren.


§ 10 Abtretung

Walberg behält sich vor, Forderungen gegen die Kund:innen an Dritte, insbesondere zum Zwecke des Inkassos, abzutreten. Über eine entsprechende Abtretung werden Kund:innen rechtzeitig informiert. In diesem Fall können Kund:innen Zahlungen nur noch an die Abtretungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung leisten, wobei Walberg weiterhin der Vermieter und als solcher auch zuständig für allgemeine Anfragen, Reklamationen etc. bleibt.


§ 11 Verhalten bei Unfällen

11.1 Unfälle mit einem Egret Fahrzeug haben Kund:innen unverzüglich Walberg zu melden.

11.2 Kund:innen haben, soweit es ihnen möglich und unter den gegebenen Umständen zumutbar ist, nach einem Unfall unverzüglich, spätestens binnen 2 Tagen die Polizei und Walberg hierüber zu informieren und auf eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls hinzuwirken. Verweigert die Polizei eine Unfallaufnahme oder ist dies aus anderen Gründen nicht möglich, haben Kund:innen dies Walberg unverzüglich mitzuteilen und die weitere Vorgehensweise mit Walberg abzustimmen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet war. Kund:innen dürfen sich erst vom Unfallort entfernen, nachdem

11.2.1 die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist (oder, sollte eine polizeiliche Aufnahme nicht möglich sein, Walberg davon vertragsgemäß informiert wurde) und

11.2.2 nach Absprache mit Walberg ggf. Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadensminderung ergriffen wurden; sollte Walberg nicht unmittelbar nach dem Unfall zu erreichen sein, wird der Kunde sich insoweit unverzüglich nachträglich während der normalen Geschäftszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10 bis 17 Uhr und Mittwoch von 13 bis 17 Uhr) an Walberg wenden.

11.3 Kund:innen dürfen im Falle von Unfällen, an denen ein von ihnen geführtes Egret Fahrzeug beteiligt war, keine Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für die Kund:innen selbst. Weder Walberg noch die Versicherung sind an diese Zusage gebunden.

11.4 Unabhängig davon, ob ein Unfall selbst- oder fremdverschuldet war, sind Kund:innen dazu verpflichtet, den Unfall innerhalb von 7 Tagen unter Nutzung des Serviceformulars auf der my-egret.com Website (https://my-egret.com/de/kundenservice/antrag/reparatur/) zu melden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist die Absendung des Formulars. Erfolgt keine fristgemäße Schadensmeldung, so kann der Unfall nicht von der Versicherung bearbeitet und ggf. reguliert werden. Verweigert die Versicherung eine Regulierung allein aufgrund der verspäteten Absendung des Formulars durch die Kund:innen, wird Walberg ihre hieraus resultierenden Ansprüche gegen Kund:innen geltend machen, es sei denn diese haben die verspätete Absendung nicht zu vertreten (z. B. weil ihnen dies aufgrund erlittener Unfallfolgen tatsächlich nicht fristgemäß möglich war).

11.5 Kund:innen sind verpflichtet, wahrheitsgetreue Angaben zum Unfall-/Schadensablauf, insbesondere auch zum Unfallort, zu machen.

11.6 Klarstellend weisen wir darauf hin, dass etwaige gesetzliche Pflichten den Pflichten gemäß diesen AGB vorgehen.


§ 12 Gewährleistung

Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Walberg hat aber das Recht, Mängel am Egret Fahrzeug im Rahmen des Wartungsprozesses gem. § 5 zu beheben.


§ 13 Zulassung und Haftpflichtversicherung

13.1 Die vertragsgemäße Nutzung von Egret Fahrzeugen ist in Deutschland haftpflichtversichert.

13.2 Kund:innen erhalten das Egret Fahrzeug mit Zulassung und Haftpflichtversicherung durch Walberg. Die entsprechende Beschilderung des Fahrzeugs darf nicht entfernt werden. Soweit Walberg während der Mietdauer eine neue oder andere Beschilderung übersendet, haben Kund:innen diese unverzüglich am Egret Fahrzeug anzubringen.

13.3 Kund:innen ist es untersagt, Haftpflichtschäden ohne vorherige Zustimmung von Walberg anzuerkennen oder zu befriedigen.

13.4 Wird das Egret Fahrzeug während der Nutzungszeit schuldhaft beschädigt, haben Kund:innen die Kosten zur Behebung des Schadens, einschließlich der anteiligen Kosten einer gegebenenfalls erforderlichen Neuanschaffung, zu tragen. Etwaige Kompensationszahlungen durch die Versicherung werden angerechnet.

13.5 Etwaige Haftungsbegrenzungen für Schäden am Egret Fahrzeug zugunsten der Kund:innen gelten nicht, wenn die Kund:innen den Schaden vorsätzlich herbeiführen.

13.6 Führen Kund:innen den Schaden am Egret Fahrzeug grob fahrlässig herbei, ist eine etwaige Haftungsbegrenzung zugunsten der Kund:innen gegenüber Walberg nicht durch einen etwaigen Betrag einer Selbstbeteiligung beschränkt, sondern übersteigt diesen Betrag um denjenigen Betrag, um den der Versicherer seine Leistung an Walberg gemäß § 81 Abs. 2 VVG kürzt.

13.7 Verletzen Kund:innen eine ihrer Verpflichtungen schuldhaft und führt dies zu einer Befreiung des Versicherers von seiner Zahlungsverpflichtung, entfällt jeglicher Versicherungsschutz. Im Falle einer Teilfreigabe gilt der vorstehende Versicherungsschutz nur in verminderter Höhe. Eine etwaige Haftungsbeschränkung auf die Selbstbeteiligung gilt in einem solchen Fall nicht. Stattdessen gilt bei vorsätzlicher Schadensverursachung keine Haftungsbeschränkung zugunsten der Kund:innen; bei grob fahrlässiger Schadensverursachung durch Kund:innen gilt eine etwaige Haftungsbeschränkung der Kund:innen, soweit der Versicherer die Zahlung an Walberg gemäß § 28 Abs. 2 VVG mindert, ohne jedoch den etwaigen Betrag der Selbstbeteiligung zu unterschreiten.

13.8 Führt eine schuldhafte Verletzung der in diesem Vertrag geregelten Pflichten der Kund:innen dazu, dass der Versicherer Walberg in Regress nehmen kann, kann Walberg in gleichem Umfang die Kund:innen in Regress nehmen.


§ 14 Haftung und gesetzliche Mängelrechte Walberg

14.1. Walberg haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Entsprechendes gilt für die Ver- treter:innen, Mitarbeiter:innen und Erfüllungsgehilf:innen von Walberg.

14.2. Sofern Walberg oder Vertreter:innen, Mitarbeiter:innen oder Erfüllungsgehilf:innen von Walberg leicht fahrlässig eine Pflicht verletzt haben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet haben und auf deren Einhaltung Kund:innen vertrauen durften, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Walberg haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in dem vorstehenden Satz genannten Pflichten.

14.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche aufgrund gesetzlichen Produkthaftungsrechts, für Datenschutzverstöße sowie für Körperschäden (Leben, Körper, Gesundheit). Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der Kund:innen ist hiermit nicht verbunden.


§ 15 Nutzer-Account

Zur notwendigen Kommunikation zwischen Kund:innen und Walberg ist es erforderlich, dass ein Nutzer-Account angelegt wird. Die Kund:innen haben alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um ihre Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.


§ 16 Diebstahl, Verlust

16.1 Kund:innen sind verpflichtet, Walberg unverzüglich, spätestens jedoch 48 Stunden nach Kenntnis eines Diebstahls oder Verlust des Egret Fahrzeugs oder Teilen hiervon zu informieren. Im Falle eines Diebstahls oder eines sonstigen vorsätzlichen fremdverschuldeten Verlusts haben Kund:innen diesen Vorfall im genannten Zeitrahmen zusätzlich polizeilich anzuzeigen und Walberg eine Kopie der Anzeige sowie die polizeiliche Vorgangsnummer über info@my-egret.com mitzuteilen.

16.2 Kund:innen haben Walberg im Rahmen des Zumutbaren nach besten Kräften bei der Verfolgung und Durchsetzung der aus dem Diebstahl oder Verlust resultierenden Ansprüche zu unterstützen.

16.3 Walberg stellt Kund:innen im Falle eines polizeilich nach Absatz (1) gemeldeten Diebstahls oder Verlust des Egret Fahrzeugs einen Selbstbehalt in Höhe von EUR 85,00 in Rechnung. Kund:innen steht es frei nachzuweisen, dass Walberg durch den Diebstahl oder Verlust nur ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Walberg behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor. Wird der Diebstahl oder Verlust des Egret Fahrzeugs nicht nach Absatz (1) gemeldet oder gehen Diebstahl oder Verlust auf die grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Kund:innen zurück, so wird Walberg den Kund:innen einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von EUR 900,00 in Rechnung stellen. Kund:innen steht es frei nachzuweisen, dass Walberg durch den Diebstahl oder Verlust nur ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Walberg behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.

§ 17 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Walberg Urban Electrics GmbH, Alter Wandrahm 6, 20457 Hamburg, Telefon: +49 (0)40 320 27 08 – 0, E-Mail: info@my-egret.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster- Widerrufsformular in § 18 verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Kund:innen sind verpflichtet das Egret Fahrzeug (E-Scooter) wieder an Walberg zurückzusenden. Dies hat spätestens 14 Tage nach Ausübung des Widerrufsrechts zu erfolgen. Kund:innen wahren diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Ware. Walberg trägt hierbei die Gefahr der Rücksendung. § 8 AMB gilt entsprechend.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 18 Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An

Walberg Urban Electrics GmbH,

Alter Wandrahm 6,

20457 Hamburg

E-Mail: info@my-egret.com

Hiermit widerrufe(n) ich / wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*) / erhalten am (*)

Name Verbraucher:in

Anschrift Verbraucher:in

Unterschrift Verbraucher:in (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.



§ 19 Datenschutz

Hinsichtlich der Einzelheiten und des Umfangs der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kund:innen wird auf die auf dem Egret Internetportal vorgehaltene Datenschutzerklärung verwiesen. https://my-egret.com/de/datenschutzhinweise/


§ 20 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

Kund:innen steht ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind.


§ 21 Schlussbestimmungen

21.1 Auf Verträge zwischen den Kund:innen und Walberg findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, mit der Maßgabe, dass diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass Kund:innen, die Verbraucher:innen sind, der Schutz entzogen wird, der ihnen durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht des Staates, in dem die Kund:innen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

21.2 Sind die Kund:innen Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlichrechtliche Sondervermögen oder haben sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Hamburg Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Mietvertrag. Andere gesetzlich zwingend vorgeschriebene Gerichtsstände bleiben unberührt.


§ 22 Service / Beschwerden

22.1 Bei Fragen, Beschwerden oder Reklamationen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Sie erreichen unseren Service Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0)40 320 27 08 – 0 sowie per E-Mail an info@my-egret.com

22.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Walberg ist nicht verpflichtet an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen und sieht von einer freiwilligen Teilnahme ab.